26.04.2018 / Inland / Seite 4

Zeitungszustellerin scheitert mit Klage

Erfurt. Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich um eine Übergangsregelung, entschied das Gericht am Mittwoch in Erfurt.

Gleichzeitig billigte es einer Zeitungszustellerin einen Zuschlag für dauerhafte Nachtarbeit von 30 Prozent auf das ihr zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu. Die Frau hatte bis zur höchsten Instanz geklagt. Sie hielt die Sonderregelung im seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz für ihre Berufsgruppe für verfassungswidrig. (dpa/jW)

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