12.01.2018 / Schwerpunkt / Seite 3

Hintergrund: Der Prozess

Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung sind insgesamt zehn Menschen, darunter sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent, angeklagt. Nicht unter den Angeklagten finden sich Lopavent-Chef Rainer Schaller und der im Februar 2012 abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Auch kein einziger Polizist ist darunter.

Selbst ein Antrag der Verteidiger, die mehr als 30 Aktenordner des NRW-Landesinnenministeriums zum Polizeieinsatz bei der Loveparade heranzuziehen, hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein jüngst abgelehnt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass durch den Prozess die damaligen Fehlentscheidungen nicht aufgearbeitet werden dürften. Da sich zugleich keiner der politischen Verantwortlichen auf der Anklagebank wiederfindet, könnte ein Untersuchungsausschuss zumindest ein Instrument sein, um die Tragödie wenigstens im Ansatz aufzuklären.

»Die Verantwortlichkeit kann nicht allein auf das Strafverfahren reduziert werden. Erhebliches Organisationsverschulden der zuständigen Behörden hat unabhängig von der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit zur Katastrophe erheblich beigetragen. Dies kann und muss in der neuen Legislaturperiode durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden«, hatte der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesminister des Innern Gerhart Baum (FDP) bereits im April 2017 gefordert.(bern)

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