09.12.2017 / Inland / Seite 4

Gericht: Preisverleihung darf stattfinden

Berlin. Die Verleihung eines Me­dienpreises der Internetseite Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) an den Onlineportalbetreiber Ken Jebsen im Berliner Kino Babylon kann doch stattfinden (siehe jW vom 2./3.12.). Zunächst war die Veranstaltung auf Druck des Berliner Kultursenators Klaus Lederer (Die Linke) vom Vermieter abgesagt worden. Einer Onlinemeldung der Tageszeitung Neues Deutschland zufolge bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag, das Amtsgericht Berlin-Mitte habe am Donnerstag geurteilt, dass der Mietvertrag zwischen der Neue Babylon Berlin GmbH und der NRhZ Bestand habe. Die Gründe für die Kündigung, die der Kinobetreiber vorgebracht hatte, wurden demnach als unbegründet zurückgewiesen. (jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/323254.gericht-preisverleihung-darf-stattfinden.html