11.11.2017 / Kapital & Arbeit / Seite 9

London: Uber soll ­Mindestlohn zahlen

London. Der US-Fahrdienstvermittler Uber muss seinen Fahrern in Großbritannien Mindestlohn zahlen. Diese seien als Angestellte zu betrachten und damit mindestlohnberechtigt, stellte ein Arbeitsgericht in London am Freitag fest. Für Uber fahren nach Unternehmensangaben allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Fahrer. Zwei von ihnen hatten im Oktober 2016 vor einem Arbeitsgericht in erster Instanz durchgesetzt, dass sie Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn von derzeit 7,50 Pfund (8,50 Euro) haben. Dagegen war Uber in Berufung gegangen. (AFP/jW)

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