14.09.2017 / Inland / Seite 2

Anti-»Dügida«-Aktionen waren rechtswidrig

Leipzig. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner Aktion »Licht aus!« bei einer Kundgebung der islamfeindlichen »Dügida«-Bewegung rechtswidrig gehandelt. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auch sein Aufruf an die Bürger, an einer Gegendemo teilzunehmen, sei nicht rechtens gewesen, urteilten die Leipziger Richter und widersprachen damit einem vorangegangenen Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Der Stadtchef hatte im Januar 2015 anlässlich einer »Dügida«-Veranstaltung zur Verdunklung von Gebäuden aufgerufen. Die Organisatorin der »Dügida«-Kundgebung hatte dagegen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, der OB dürfe die Meinungsbildung der Bürger nicht »lenken oder steuern«. (dpa/jW)

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