05.07.2017 / 0

Polizei gegen freie Anwaltswahl

Kristian Stemmler

Die Repression im Vorfeld des G-20-Gipfels in Hamburg richtet sich nicht nur gegen die Gipfelgegner selbst, sondern zunehmend auch gegen deren Unterstützer. Aktuell geht die Hamburger Polizei gegen den Republikanischen Anwaltsverein (RAV) vor. Treffen möchte sie damit offenbar den dort angebundenen Anwaltlichen Notdienst, der von Polizeimaßnahmen betroffene Aktivisten unterstützt. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) hatte die Polizei die Auffassung vertreten, die Mitgliedschaft von Anwälten im RAV sei Indiz für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Dies kritisierte der Verein am Dienstag.

Hintergrund: Vier ehemalige Jura-Studierende, früher Mitglieder in der Initiative »Hamburger aktive Jura-Student_innen (HAJ)«, hatten vorm VG mit einem Eilantrag gegen die von der Polizei erlassene Allgemeinverfügung geklagt, die in einem Areal von rund 38 Quadratkilometern Demos verbietet (»blaue Zone«). Am Montag legte die Polizei dem Gericht eine Gefahrenprognose vor, in der der sie ausführte, die vier Antragsteller und die genannte Studierendengruppe seien mit dem RAV verbunden. Außerdem seien die im Verfahren mandatierten Anwälte RAV-Mitglieder.

Die Polizei greife damit die freie Anwaltswahl an, kritisierte der RAV. Bereits am Montagabend war zwei Anwälten des Notdienstes der Zugang zur Außenstelle des Amtsgerichts Hamburg-Mitte im Stadtteil Neuland beim Bahnhof Harburg verwehrt worden. Der RAV sieht das als Wortbruch des Justizsenators Till Steffen (Grüne), der den Anwälten des Notdienstes freien Zugang zugesichert hatte. Die Anwälte sollten in der Außenstelle Gipfelgegnern anwaltlichen Beistand leisten, die in den benachbarten Knast, die Gefangenensammelstelle (Gesa), eingeliefert wurden.

Anwältin Britta Eder kritisierte: »Es ist zu befürchten, dass die Hamburger Polizeiführung eine Vertretung durch den Anwaltlichen Notdienst in den Gefangenensammelstellen verhindern will.«

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