04.07.2017 / Inland / Seite 2

Kanzleramt muss ­Gästelisten offenlegen

Berlin. Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienst­lichen Abendessen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen und teilnehmende Privatpersonen nennen. Dies werde die »Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin« nicht beeinträchtigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Anordnung. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl ergehe diese im Eilrechtsschutz, hieß es zur Begründung. Bereits 2012 war das Kanzleramt verurteilt worden, Gästeliste und Küchenrechnung der Geburtstagsparty für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vom April 2008 offenzulegen. (dpa/jW)

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