24.06.2017 / Geschichte / Seite 15

Anno … 26. Woche

1847, 26. Juni: Mit dem Vorwurf der bewussten Verschleppung von Beschlüssen löst Friedrich Wilhelm IV. den preußischen Vereinigten Landtag auf. Das überwiegend liberal besetzte Parlament hatte dem König die Bewilligung einer 25-Millionen-Taler-Anleihe zum Bau der sogenannten Ostbahn zwischen Berlin und Königsberg verweigert.

1877, 27. Juni: Mit der Überquerung der Donau leiten die russischen Truppen die Niederlage der Türken im Russisch-Osmanischen Krieg ein. Die größtenteils auf bulgarischem Territorium geführte militärische Auseinandersetzung, in deren Verlauf es zu Massakern an der muslimischen Balkanbevölkerung kommt, endet im März 1878 mit dem Frieden von San Stefano, als russische Truppen kurz vor Konstantinopel stehen. Die Großmächte England und Österreich-Ungarn, die die Machtausbreitung Russlands auf dem Balkan nicht akzeptieren wollen, sorgen allerdings für eine weitgehende Revision des Friedensvertrags. Das militärisch geschwächte St. Petersburg kann dem nichts entgegensetzen.

1927, 1. Juli: Mit Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes entstehen in der Weimarer Republik flächendeckend Arbeitsgerichte als selbständige Sondergerichte, allerdings nur in erster Instanz: Die Berufungs- und Revisionsinstanz obliegt den Landgerichten bzw. dem Reichsgericht. Die Anfänge der Arbeitsgerichtsbarkeit gehen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Sogenannte Gewerbegerichte gab es im Deutschen Reich seit 1890.

1957, 27. Juni: Das Westberliner Landgericht im Stadtteil Moabit verurteilt die ehemalige Gestapo-Agentin Stella Kübler-Isaaksohn wegen Beihilfe und Anstiftung zum Mord in einer unbekannten Zahl von Fällen zu zehn Jahren Haft. Die jüdische Angeklagte hatte sich zur Zeit des Faschismus, angeblich um ihre Eltern vor der Deportation zu schützen, als »Greiferin« der Gestapo in Berlin betätigt und den Nazis geholfen, untergetauchte Juden aufzuspüren. Die Zahl der aufgrund ihrer Tätigkeit Deportierten wird auf zwischen 600 und 3.000 geschätzt. Da Kübler-Isaaksohn von einem sowjetischen Militärtribunal für ihre Kooperation mit den Nazis 1946 bereits schon einmal zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden war, wird die Strafe angerechnet und die Verurteilte auf freien Fuß gesetzt. Die Öffentlichkeit reagiert empört. In der jüdischen Wochenzeitung Aufbau heißt es: »Wenn auch nach den bestehenden Gesetzen eine Doppelverurteilung nicht erfolgen konnte, so hätte man doch wenigstens erwartet, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgeben würde, der auf 15 Jahre Zuchthaus lautete.«

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