11.04.2017 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

BRD: Hausverbot für ver.di-Sekretär

Schwedt/Oder. Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH hat einem Gewerkschaftssekretär von ver.di ein Hausverbot erteilt. Das teilte die Organisation am vergangenen Freitag in einer Presseerklärung mit. Der betroffene Sekretär sei für den Nahverkehr zuständig und führe im Bereich die Tarifverhandlungen. Ver. di wirft dem Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft, Lars Boehme, vor, »fadenscheinige Gründe« zu bemühen, um einen »unbequemen Gewerkschafter aus dem Unternehmen fernzuhalten«. Vor Verhängung des Hausverbots war es demnach zu einem Streit bei einer von ver.di veranstalteten Informationsrunde gekommen, bei der auch Personalleiter des Unternehmens erschienen waren. Diese sind dort offenbar angefeindet worden. Ver.di-Landeschefin Susanne Stumpenhusen kritisierte die Maßnahme des Unternehmens. »Das Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt, und ein Geschäftsführer kann sich nicht aussuchen, welche Gewerkschafter bei ihm gern gesehen sind und welche nicht.« (jW)

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