11.03.2017 / Inland / Seite 5

Keine Frühverrentung wegen längerem ALG I

Nürnberg. Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes darf nach Worten des Chefs des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Joachim Möller, nicht zu mehr Frühverrentung führen. Es sei wenig sinnvoll, einem über 60jährigen eine zweijährige Umschulung anzubieten, sagte Möller dem Magazin Der Spiegel. »Anders ist das bei einem 50jährigen. Der hat schließlich noch 17 oder mehr Berufsjahre vor sich.« Die SPD geht mit der Losung in den Vorwahlkampf, die Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld I zu verlängern, wenn Erwerbslose an einer Qualifizierung teilnehmen. Da gerade längere Qualifizierungsmaßnahmen von bis zu zwei Jahren die Vermittlungschancen in einen neuen Job deutlich erhöhen würden, begrüßt der Direktor des Nürnberger Instituts die Pläne. (dpa/jW)

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