08.03.2017 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Nächste Runde im »Brexit«-Verfahren

London. Im britischen Oberhaus haben am Dienstag die abschließenden Beratungen über das Gesetz zum Austritt Großbritanniens aus der EU begonnen. Die Lords hatten dabei noch einmal die Gelegenheit, Änderungen an dem knappen Text vorzunehmen. Verabschiedet ist das Gesetz damit aber noch nicht. Das Gesetz ist nötig, damit Premierministerin Theresa May die Erklärung zum »Brexit« nach Brüssel schicken kann. Das will sie bis spätestens Ende März erledigt haben. Erst danach können die Verhandlungen mit der EU beginnen. Zur Abstimmung steht auch ein Antrag, der ein Vetorecht beider Kammern des Parlaments beim Brexit vorsieht. (dpa/jW)

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