Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte die Allgemeinverfügung, mit der die im Bereich des Flughafens geplanten Versammlungen verboten waren, unter bestimmten Modalitäten außer Kraft gesetzt. Beide Parteien legten gegen den Beschluß Beschwerde ein.
Die Anwälte der Antragsteller erklärten, der Termin stehe nach dem gestrigen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts im Parallelverfahren zum Sternmarsch nach Heiligendamm unter keinen guten Vorzeichen. Nichtsdestotrotz könne man belegen, daß die vorgesehenen Versammlungsorte für den kommunikativen Zweck unverzichtbar und die Sicherheitsbedenken der Polizei unbegründet seien. Angesichts der Bedeutung wollen die Anmelder den Fall wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen.
(jW)