Leipzig. Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« ist mit einer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) gescheitert. Sie hatte die Feststellung erreichen wollen, dass der Geheimdienst mit dem Überwachen von E-Mails des Vereins das Fernmeldegeheimnis und damit das Grundgesetz verletzt habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies dies allerdings ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. (dpa/jW)