26.11.2016 / Geschichte / Seite 15

Anno … 48. Woche

1916, 2. Dezember: Der Deutsche Reichstag beschließt mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion, aber gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft das »Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst«, mit dem jeder männliche Deutsche zwischen 17 und 60 Jahren zum Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet werden kann. Das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes wird aufgehoben.

1926, 3. Dezember: Nachdem die NSDAP im Februar 1925 neu gegründet worden ist, bemüht sich Adolf Hitler um Unterstützung durch die Industrie. In Essen hält er im Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung erstmals eine Rede vor »rheinischen Wirtschaftsführern«. Unterstützung erhält Hitler zunächst vor allem von Fritz Thyssen. Es dauert noch bis Anfang der 1930er Jahre, bis die NSDAP Teile der Großindustrie auf ihre Seite ziehen kann.

1936, 1. Dezember: Mit dem »Gesetz über die Hitlerjugend« wird die Zwangsmitgliedschaft aller deutschen Mädchen und Jungen in den NSDAP-Jugendorganisationen »Bund Deutscher Mädel« und »Hitlerjugend« verordnet. Die faschistischen Jugendgruppen wachsen daraufhin bis zum Jahr 1939 auf 8,7 Millionen Mitglieder an.

1946, 1. Dezember: In dem zur US-amerikanischen Besatzungszone gehörigen Land Hessen stimmen die Bürger über den Entwurf einer Landesverfassung ab. Diese sieht neben weitgehenden Arbeitermitbestimmungsrechten, der Förderung des Genossenschaftswesens und einer Bodenreform in Artikel 41 auch eine Überführung von Grundstoffindustrien und Banken in Gemeineigentum (bzw. deren Beaufsichtigung durch den Staat) vor. In der Hoffnung auf eine Ablehnung ordnet die Besatzungsmacht eine separate Abstimmung über den Artikel an. Die Bevölkerung stimmt der Verfassung mit 76,8 Prozent zu. Für Artikel 41 stimmen 71,9 Prozent der Wahlberechtigten. Damit tritt die Verfassung am 11.12.1946 in Kraft. In der Folge verhindern die Regierungsparteien SPD und CDU durch Ausführungsgesetze die Verwirklichung der antikapitalistischen Verfassungsbestimmungen.

1991, 28. November: Das seit 1922 innerhalb der Georgischen Sowjetrepublik unabhängige Autonome Gebiet Südossetien erklärt nach kriegerischen Handlungen, in deren Folge zahlreiche Menschen fliehen, zum dritten Mal (nach 1989 und 1990) seine Unabhängigkeit von Georgien. Am 19.1.1992 findet ein Referendum statt, das die Unabhängigkeitserklärung und die Vereinigung mit dem zur Russischen Föderation gehörenden Nordossetien billigt.

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