16.11.2016 / Inland / Seite 2

Verfassungsklage gegen das »G 10«-Gesetz

Karlsruhe. Bürger- und Menschenrechtler wollen durchsetzen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) strengere Vorgaben für die Überwachung der internationalen Kommunikation bekommt. Dazu haben die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsklage gegen das Artikel-10-Gesetz (»G 10«) eingereicht, wie beide am Dienstag mitteilten. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang einer Klage.

Die Kläger kritisieren, dass Nicht-Deutsche im Ausland weniger Schutz genießen als Deutsche oder Ausländer in Deutschland. Sie erhoffen sich ein Grundsatzurteil, das aus ihrer Sicht auch Auswirkungen auf das neue BND-Gesetz hätte. (dpa/jW)

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