27.07.2016 / Inland / Seite 5

Schmerzensgeld wegen Kettenrauchern im Knast

Schwerin. Für die tagelange Zwangsgemeinschaft mit zwei Kettenrauchern in einer Haftzelle in Stralsund ist einem ehemaligen Untersuchungsgefangenen ein Schmerzensgeld zugesprochen worden. Das Urteil sei bereits Anfang Mai verkündet worden, sagte am Dienstag eine Sprecherin des Landgerichtes Schwerin und bestätigte einen Bericht des NDR. Demnach soll der 56jährige für jeden der fünf Tage im Qualm 100 Euro Entschädigung bekommen, plus fünf Prozent Zinsen. Damit war der Kläger allerdings nicht zufrieden. Laut Gericht hat er das Urteil angefochten, so dass sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen wird. (dpa/jW)

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