Mannheim. Ein Asylverfahren in Ungarn ist Flüchtlingen wegen drohender unmenschlicher Behandlung laut einem Gerichtsurteil nicht zuzumuten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab im konkreten Fall einem 28jährigen Kläger aus Syrien Recht, der 2014 über Ungarn nach Deutschland gekommen war. Er sollte wegen der Dublin-Verordnungen wieder nach Ungarn abgeschoben werden.
Der Kläger würde einem erheblichen Risiko ausgesetzt, willkürlich inhaftiert zu werden. (dpa/jW)