11.07.2016 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Staatsanwaltschaft will an VW-Profite

Braunschweig. In der Dieselaffäre könnten auf Volkswagen weitere Strafen zukommen. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gestartet, bei dem unrechtmäßige Gewinne aus dem Verkauf der weltweit rund elf Millionen manipulierten Autos zurückerstattet werden könnten. »Wir haben ein Bußgeldverfahren gegen VW eingeleitet«, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe gegenüber Süddeutscher Zeitung (SZ), NDR und WDR. Dabei drehe es sich um die mögliche »Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils« aus dem Absatz der Dieselwagen. Mit einer den Vorschriften entsprechenden Abgasreinigung hätte der Autobauer an den betroffenen Fahrzeugen wohl nicht so viel verdienen können, berichtete die SZ am Freitag abend vorab. Den Differenzbetrag könnte die Ermittlungsbehörde nun nachträglich einfordern. (dpa/jW)

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