16.04.2016 / Inland / Seite 2

Keine Sonntagsarbeit bei Amazon

Augsburg. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Genehmigung der Regierung von Schwaben für Sonntagsarbeit beim Versandhändler Amazon rechtswidrig war. Damit bestätigte das Gericht die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg sowie des Oberverwaltungsgerichts München von Dezember 2015. Die Entscheidung sei »ein deutliches Zeichen für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags bei Amazon« und stelle klar, »dass die Hürden für Unternehmen hoch sind, Sonntags zu beschäftigen«, sagte am Freitag Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für den Handel, in Augsburg. (jW)

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