09.02.2016 / Feuilleton / Seite 10

E-Zigarette mit Tabak

Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland derzeit strafbar. Der Rechtsbereich ist allerdings im Umbruch: Der Handel mit E-Zigaretten soll bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. Dort wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt. Die Karlsruher Richter stufen die nikotinhaltige E-Zigarette nun als Tabakerzeugnis ein. (dpa/jW)

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