Luxemburg. Ein EU-Staat darf Migranten, die sich trotz Ausweisung dort illegal aufhalten, mit Gefängnis bestrafen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine entsprechende Regelung im italienischen Recht. Die EU-Regeln stünden dem nicht grundsätzlich entgegen. Wenn ein Nicht-EU-Bürger unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot illegal in das Hoheitsgebiet eines Staates einreise, könne dieser eine Haftstrafe verhängen. (dpa/jW)