27.08.2015 / Inland / Seite 5

Lammert: Wahlrecht soll ins Grundgesetz

Berlin. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich für eine Aufnahme zentraler Regeln des Wahlrechts ins Grundgesetz ausgesprochen. Er plädiere dafür, dass Grundsatzfragen wie die der Fünf-Prozent-Sperrklausel in der Verfassung verankert werden, sagte Lammert am Mittwoch in Berlin. Derzeit ist hier das Bundeswahlgesetz einschlägig. »Das sind Dinge, die meiner Meinung nach in die Verfassung gehören.« Zudem bekräftigte Lammert weitere Forderungen nach Änderungen des Wahlrechts. So sei die Schaffung zahlreicher Ausgleichsmandate wegen einiger Überhangmandate und die damit verbundene Intransparenz für die Wähler über die Größe des Bundestags schwer erträglich. (dpa/jW)

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