29.07.2015 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Verfassungsgericht kippt Hypo-Schuldenschnitt

Wien. Österreich verliert im Ringen um die Altlasten der Krisenbank Heta gegen Investoren. Das Verfassungsgericht in Wien kippte ein Sanierungsgesetz für die Heta-Vorgängerin Hypo Alpe Adria. »Das Gesetz ist nicht mehr anzuwenden«, teilte der österreichische Verfassungsgerichtshof am Dienstag mit. Österreich hatte mit dem Gesetz zum Schuldenschnitt versucht, die Kosten für den Abbau der Krisenbank nicht allein auf die Steuerzahler abzuladen. »Wesentliche Teile des Hypo-Sondergesetzes, wie zum Beispiel die Errichtung der Bad Bank Heta, sind verfassungskonform und behindern die vom Bund geplante Abwicklung somit nicht«, teilte das Finanzministerium nach der Urteilsverkündung mit. (Reuters/jW)

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