28.04.2015 / Feuilleton / Seite 11

Zuviel Zuverdienst

Eine Gefängnisleiterin hat zwei Vollzugsbeamten das Betreiben eines Erotikchats zu Recht verboten. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Aachen. Das Ehepaar hatte mit dem Internetportal 80.000 Euro im Jahr dazuverdient. Es könnte sich angreifbar machen, wenn bei den Häftlingen bekanntwürde, dass sie im Internet erotische Inhalte verbreiteten, teilte das Verwaltungsgericht nun mit. Außerdem liege der Zuverdienst über den jährlichen Dienstbezügen. Einnahmen aus einer Nebentätigkeit dürften aber 40 Prozent des Grundeinkommens nicht übersteigen. (dpa/jW)

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