19.03.2015 / Inland / Seite 4

Sicherheitsdienst vor Gericht

Essen. Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen sich fünf frühere Sicherheitsleute aus dem Asylheim im Essener Opti-Park jetzt vor Gericht verantworten, berichtet die WAZ. Die Angeklagten müssen sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Vorfälle trugen sich im vergangenen Sommer in der Noteinrichtung an der Altendorfer Straße zu: Drei der Angeschuldigten sollen am 19. September 2014 einen Heimbewohner geschlagen und getreten haben. Das Heim im Gewerbegebiet Opti-Park ist eine Einrichtung des Landes, die vom Privatunternehmen European Homecare (EHC) betreut wird. Im Laufe der Ermittlungen waren zunächst drei andere Verfahren gegen Sicherheitsleute eingestellt worden. (jW)

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