27.01.2015 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Sparkasse darf nicht beim Kunden »sparen«

Gericht verbietet Kündigung von hochverzinsten Verträgen aus den Jahren zwischen 1993 und 2005

Im Streit um die Kündigung hochverzinster Verträge bei der Sparkasse Ulm hat das Landgericht den Kunden den Rücken gestärkt. Am Montag entschied es, die Bank dürfe ihre sogenannten Scala-Verträge nicht einfach beenden. Ein ordentliches Kündigungsrecht bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die von der Europäischen Zentralbank (EZB)  herbeigeführte anhaltende Niedrigzinsphase im Währungsgebiet. Die Ulmer Kasse hatte versucht, Sparer mit Alternativen aus hochverzinsten Verträgen zu locken – ansonsten drohe die Kündigung. Dagegen hatte unter anderem ein Anwalt geklagt, der mehrere Sparer vertritt. Das Gericht ließ auch Veränderungen des Zinsniveaus nicht als Begründung für eine Aufhebung oder Änderung der Verträge gelten.

Jetzt ist wieder die Bank am Zuge. Deren Sprecher kündigte an, das Urteil würde überprüft und dann über Rechtsmittel entschieden.

Stein des Anstoßes sind rund 22.000 Scala-Verträge. Diese hatte die Sparkasse zwischen 1993 und 2005 mit ihren Kunden abgeschlossen. In Zeiten niedriger Zinsen sind sie für das Geldhaus allerdings eine Last. Die gebotenen »Alternativen« scheinen nicht besonders lukrativ gewesen zu sein, die Kündigungsdrohung war offenbar schlicht eine Frechheit. Etwa 14.000 Kunden gingen dennoch auf Alternativangebote ein – wohl auch aus Angst, am Ende sonst noch schlechter dazustehen. Etwa 4.000 Sparverträge sind für die Bank ohnehin unproblematisch, weil sie entweder bald auslaufen oder nur mit niedrigen Beträgen »bespart« werden. Weitere 4.000 Kunden leisteten aber Widerstand. Ein Anwalt und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zogen in zwei getrennten Verfahren für die Sparer vor Gericht. Auch einzelne Kunden klagten. Im Rechtsstreit mit den Verbraucherschützern hatte die Sparkasse bereits eingelenkt. Sie kündigte an, sich nicht auf ein vertragliches Kündigungsrecht zu berufen. Damit ist dieses Verfahren vom Tisch. Auch mit einzelnen Sparern verständigte sich die Bank außergerichtlich. Wie genau die Einigungen aussehen, wollte man nicht verraten.

Bereits vor dem heutigen Urteil des Landgerichtes war also klar, dass die Entscheidung Signalwirkung für andere Sparer haben kann und auf welche Weise die Sparkasse den vielen Kunden, die bereits in andere Verträge gewechselt sind, entgegenkommt. (dpa/jW)

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