22.10.2014 / Inland / Seite 5

Kein Zusatzurlaub für unter 58jährige

Erfurt. Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zwar würden jüngere Menschen durch solche Regelungen benachteiligt, befand am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Doch zum Schutz älterer Beschäftigter dürfe der Arbeitgeber Mehrurlaub gewähren, wenn dies in einem angemessenen Rahmen bleibe. Geklagt hatten sieben 45- bis 56jährige, die bei einem Schuhhersteller in Rheinland-Pfalz arbeiten. Regulär haben die Mitarbeiter dort 34 Tage Urlaub im Jahr. Das Unternehmen gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag jedoch zwei zusätzliche Urlaubstage und begründet dies mit der Fürsorgepflicht für die Älteren. Doch die Kläger hatten sich dadurch wegen ihres Alters diskriminiert gefühlt und ebenfalls 36 Tage Urlaub gefordert. Der neunte Senat des Bundesarbeitsgericht wies ihre Anträge zurück. (dpa/jW)

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