25.08.2014 / Inland / Seite 5

Revisionsprozeß zum Tode Oury Jallohs

Berlin. Ob der Bruder des verstorbenen Oury Jalloh als Vertreter der Nebenklage an der Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilnehmen kann, ist ungewiß. Die deutsche Botschaft in Guinea verweigerte ihm am Freitag ein Visum, obwohl der BGH sich ebenfalls eingeschaltet und dafür ausgesprochen hat. Das teilte die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« am Sonnabend mit. Oury Jalloh war 2005 an Händen und Füßen gefesselt im Dessauer Polizeigewahrsam ums Leben gekommen, als in seiner Zelle ein Feuer ausgebrochen war. In der Revisionsverhandlung ab kommenden Donnerstag prüfen die Richter die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei zu einer Geldstrafe von 10800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Seine Verteidiger wollen erreichen, daß das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember 2012 gekippt wird. Auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Sie will vom BGH geklärt wissen, ob die Ereignisse als Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu werten seien. Dies könnte dann in einem neuen Prozeß eine Haftstrafe, das Ausscheiden aus dem Dienst und das Erlöschen von Pensionsansprüchen bedeuten. Die Entscheidung des BGH könnte auch ein laufendes Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache beeinflussen. (dpa/jW)
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