27.06.2014 / Inland / Seite 5

Kettenraucher muß Wohnung räumen

Düsseldorf. Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muß ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75jährigen zurückgewiesen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen. Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war ihm die Wohnung gekündigt worden. (dpa/jW)
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