07.06.2014 / Inland / Seite 4

Männerdiskrimierung bei der taz

Berlin. Die in Berlin erscheinende taz darf eine Stellenausschreibung für Journalistennachwuchs nicht auf Frauen mit ausländischen Wurzeln beschränken. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab einem Kläger recht, der sich wegen einer solchen Anzeige diskriminiert fühlte. Die taz muß dem Mann aus der Ukraine drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen, teilte das Gericht am Freitag in Berlin mit. (Az.: 42 Ca 1530/14). (dpa/jW)
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