04.06.2014 / Inland / Seite 4

NPD scheitert mit Klage gegen FDP

Karlsruhe. Die NPD ist mit einer Klage gegen die Öffentlichkeitsarbeit der früheren FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf eine Organklage der Rechtsextremen als unzulässig, da die FDP nicht mehr im Bundestag sei. Es fehle damit am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Der damalige FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hatte im Frühjahr und November 2012 – vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen – bundesweit Postwurfsendungen verschickt, in denen es unter anderem um die Staatsverschuldung ging. Außerdem ließ die FDP-Fraktion in denselben Zeiträumen bundesweit in Kinos zwei Kurzfilme zu verschiedenen politischen Themen zeigen. Die NPD sah darin unzulässige Wahlwerbung.

(dpa/jW)
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