20.03.2014 / Inland / Seite 1

Deutsche Hilfe für syrisches Giftgas

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft geht einer möglichen Beteiligung deutscher Firmen am Bau syrischer Giftgasfabriken nach. Ein Sprecher sagte am Mittwoch in Karlsruhe, es werde ein möglicher Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geprüft. Hintergrund ist eine Liste mit 50 Lieferungen deutscher Firmen an Syrien in den Jahren 1982 bis 1993, die Damaskus der internationalen Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) zur Verfügung gestellt hat. Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen sieht eine Verjährungsfrist von 20 Jahren vor. Der stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei Jan van Aken (Foto) forderte vollständige Aufklärung. »Ich finde es beschämend, daß deutsche Firmen offenbar hemmungslos die Giftgasfabriken dieser Welt mit aufgebaut haben«, sagte er. (dpa/jW)
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