22.01.2014 / Antifaschismus / Seite 15

Gericht bestätigt Haft für Neonazi

Wien. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die Haftstrafe für den Neonazi Gottfried Küssel bestätigt. Lediglich die Haftdauer des erstinstanzlichen Urteils vom Januar 2013 (jW berichtete) wurde aufgrund von formellen Fehlern mit dem Richterspruch in der vergangenen Woche von neun auf sieben Jahre reduziert. Küssel ist einer der führenden österreichischen Neonazis und war bereits 1993 wegen faschistischer Propaganda zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten, deren Strafen ebenfalls reduziert wurden, hatte er eine rechte Internetseite gegründet. Diese diente der Neonaziszene in Österreich als wichtigstes Kommunikationsforum. In den 1980er Jahren war Küssel Chef der inzwischen verbotenen faschistischen »Volkstreuen außerparlamentarischen Opposition«. (AFP/jW)
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