19.12.2013 / Schwerpunkt / Seite 3

Kampfgruppen für die EU-Kriege

Das »Battle Group«-Konzept erlaubt es der EU, für künftige Kriege auch Truppen von Staaten zu nutzen, die nicht EU-Mitglied sind und deshalb die Brüsseler Politik schon formal gar nicht mitbestimmen können. So nimmt das NATO-Mitglied Norwegen an der »Nordic Battle Group« teil. Mazedonien stellt ebenfalls Soldaten für »Battle Groups« zur Verfügung. Im zweiten Halbjahr 2011 wurden zum ersten Mal ukrainische Einheiten in eine »Battle Group« integriert. Anläßlich des Gipfels in Vilnius Ende November vermeldete die EU, die Ukraine werde dies 2014 und 2016 für jeweils ein halbes Jahr wiederholen. Jenseits ihrer unmittelbaren militärischen Funktion entwickeln sich die »Kampfgruppen« damit auch zu einem Instrument im Tauziehen um die außenpolitische Orientierung von Nicht-EU-Ländern.

An den EU-»Battle Groups« beteiligen sich auch Staaten, die offiziell einer Außenpolitik der strikten Neutralität verpflichtet sind – Irland etwa. Die Regierung in Dublin hat 2008, 2011 und 2012 für je ein halbes Jahr Soldaten in »Battle Groups« entsandt. Sie bestätigt ausdrücklich, daß ihr Militär auch an einem etwaigen Kampfeinsatz der Truppen teilgenommen hätte. Der Widerspruch zur historisch tief verankerten »Irish Neutrality« liegt auf der Hand. Das wiegt umso schwerer, als die Neutralität in der Bevölkerung bis heute offenbar größte Zustimmung genießt. Die »Peace and Neutrality Alliance« (PANA) aus Dublin hat dazu im September 2013 eine repräsentative Umfrage durchführen lassen, bei der herauskam, daß 78 Prozent der irischen Bevölkerung eine Politik der Neutralität befürworten, 57 Prozent sogar »stark«. Einen Bruch der Neutralität befürworteten hingegen nur 15 Prozent. Eine Abkehr von der Beteiligung an den »Battle Groups« ist in Dublin dennoch nicht erkennbar. Daß es prinzipiell auch anders geht, zeigt das NATO-Mitglied Dänemark: Es hat sich ein »Opt-out« zum Vertrag von Maastricht zusichern lassen, demzufolge es an der gemeinsamen EU-Militärpolitik grundsätzlich nicht teilnehmen muß. (jk)
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