14.12.2013 / Inland / Seite 5

Nach Erbe wieder Grundsicherung

Kassel. Wenn ein Erwerbsloser ein Erbe schneller ausgibt, als es der Hartz-IV-Satz vorsieht, steht ihm dennoch im Anschluß Hilfe zum Lebensunterhalt zu. So seien Jobcenter verpflichtet, das Existenzminimum zu sichern, urteilte das Bundessozialgericht Kassel. Der Mann aus Mönchenglad bach hatte 6500 Euro geerbt. Weil er das Geld nach zwei Monaten aufgebraucht hatte, beantragte er Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Die Richter konnten indes »kein sozialwidriges Verhalten« erkennen. (sbo)
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