11.12.2013 / Inland / Seite 1

Leiharbeit: Weiter keine Höchstdauer

Erfurt. Leiharbeiter dürfen auch über längere Zeit ohne Anspruch auf Festanstellung in einem Unternehmen beschäftigt sein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Der Neunte Senat pochte am Dienstag zwar wiederholt auf Einhaltung des 2011 geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern nur »vorübergehend« erfolgen dürfe. Allerdings legten die Arbeitsrichter keine Höchstdauer fest. Verhandelt wurde der Fall eines IT-Sachbearbeiters aus dem Kreis Lörrach in Baden-Württemberg, dem nach vier Jahren Zeitarbeit keine Festanstellung zugesprochen wurde. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis bedauerte das Urteil. Sie kündigte weitere Verfahren an, denn die jetzige Entscheidung sei nach geltendem EU-Recht zweifelhaft.

(dpa/Reuters/jW)
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