01.10.2013 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Verfassungswidriges Arbeitsrecht

Lissabon. Das portugiesische Verfassungsgericht hat am Donnerstag einen Teil der Änderungen im Arbeitsrecht für ungültig erklärt, die auf Druck der internationalen Geldgeber im vergangenen Jahr beschlossen worden waren. Die Gesetzesnovellen vom Mai 2012 bestanden im wesentlichen darin, Entlassungen von Beschäftigten zu erleichtern und Arbeitszeiten zu verlängern. Die Entscheidung der Verfassungsrichter betrifft eine Klausel, nach der Unternehmen ihre Beschäftigten entlassen können sollten, wenn diese »den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht entsprechen«. Die Richter entschieden, davor müsse geprüft werden, ob es im Unternehmen nicht einen anderen Arbeitsplatz gibt, der den Fähigkeiten des Beschäftigten entspricht. Die meisten Neuregelungen zum Arbeitsrecht waren von den Verhandlungspartnern akzeptiert worden. Die größte Gewerkschaft, die den Kommunisten nahestehende CGTP, hatte ihre Unterschrift verweigert.

(AFP/jW)
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