26.09.2013 / Inland / Seite 2

BGH stärkt Vermieterrechte

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, daß Vermieter auch schon viele Monate vor einer geplanten Miet­erhöhung die Zustimmung der Mieter dazu verlangen dürfen. Der BGH gab damit einem Vermieter in Berlin recht, der im Januar 2011 eine Mieterhöhung für den August 2011 angekündigt und das Einverständnis der Mieter eingefordert hatte. Diese klagten dagegen, weil sie sich in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten sahen.

(dpa/jW)
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