14.09.2013 / Inland / Seite 5

Schleswig-Holsteins Regierung bleibt

Schleswig. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit, behält seinen rechtlichen Sonderstatus. Die Fünf-Prozent-Hürde gilt demnach für die Partei nicht. Damit bleibt die schleswig-holsteinische Regierung im Amt. Das Verfassungsgericht des Landes hat Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai 2012 abgewiesen. Geklagt hatten unter anderem Mitglieder der Jungen Union. (dpa/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/207433.schleswig-holsteins-regierung-bleibt.html