22.06.2013 / Inland / Seite 5

Anrechnung bei Hartz IV rechtens

Karlsruhe. Die Anrechnung des Einkommens von Lebensgefährten verletzt nicht die Rechte von Kindern in Hartz-IV-Familien. Das ergibt sich aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einkommensanrechnung in sogenannten Bedarfsgemeinschaften blieb ohne Erfolg. Geklagt hatte eine damals Minderjährige, die mit ihrer Mutter und deren neuem Partner zusammenlebte. Dieser sorgte für Wohnung und Essen. Wegen einer Gesetzesänderung wurde ab 2006 bei der Berechnung des Bedarfs das Einkommen des Partners mit einbezogen. Deshalb wurden der Klägerin die Leistungen gestrichen, da sie nicht mehr bedürftig sei. Die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde zurück. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei nicht verletzt. (dpa/jW)
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