07.06.2013 / Feuilleton / Seite 13

Schlafende Hunde

Frauchen haftet auch für ihren Hund, wenn er schläft. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klägerin aus Gummersbach recht, die als Kundin beim Verlassen eines Geschäfts über einen schlafenden Schäferhund gestolpert war und sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen hatte. Laut Gericht stellte das Tier ein gefährliches Hindernis dar. Es gehörte einer Verkäuferin und schlief oft im Eingangsbereich. Die Verkäuferin habe die 61jährige weder vor der Stolpergefahr gewarnt noch ihren schlafenden Hund aus der Gefahrenzone geschafft. Damit habe sie den Unfall fahrlässig verschuldet, stellte das Gericht fest. Eine Mithaftung der Klägerin sahen die Richter ausdrücklich nicht. (dpa/jW)
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