08.12.2012 / Feuilleton / Seite 13

Wenn Eigentümer singen

Die Berliner Sing-Akademie muß nun doch als Eigentümerin des vom Maxim-Gorki-Theater genutzten Gebäudes in Berlin ins Grundbuch eingetragen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschieden. Die Sing-Akademie sei »weder durch die sowjetische Besatzungsmacht noch durch die Behörden der DDR enteignet worden«, heißt es im Urteil. Damit setzte sich die 1791 gegründete Laien-Chorvereinigung in letzter Instanz gegen das Land Berlin durch. Der Anspruch der Sing-Akademie auf Grundbuchberichtigung sei begründet, weil das Land Berlin bislang »zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist«. Der Streitwert vor dem BGH lag bei mehr als sechs Millionen Euro.

Das von der Sing-Akademie erbaute Gebäude war im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, danach aber wiederhergestellt worden. Ab 1947 diente das Gebäude dem benachbarten »Haus der Kultur« als Theater. 1952 ging daraus das Maxim-Gorki-Theater hervor, welches das Gebäude bis heute als Spielstätte nutzt. Zu DDR-Zeiten war im November 1961 dann per Stempel in das Grundbuch eingetragen worden, daß das Grundstück »im Eigentum des Volkes« stehe. Nach dem Anschluß der DDR fiel es an das Land Berlin.

Nach Ansicht des BGH hätten die Behörden der DDR »infolge eines Versehens« angenommen, daß die Sing-Akademie eine Einrichtung des preußischen Staats war, und deshalb die Eintragung als Volkseigentum veranlaßt. Die Chorvereinigung, die ungefähr 150 aktive Mitglieder hat, erwägt nun, vom Land Berlin für das Gebäude des Gorki-Theaters eine »Nutzungsentschädigung« in Form einer Pacht zu verlangen. Das sagte der Vorsitzende des Vorstands der Sing-Akademie zu Berlin, Georg Graf zu Castell-Castell, nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Höhe der Forderung wolle er aber noch nicht beziffern. Auf keinen Fall wolle man aber das Maxim-Gorki-Theater aus dem Gebäude vertreiben, betonte er. (dapd/jW)
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