13.07.2012 / Kapital & Arbeit / Seite 9

EU schützt Verkauf alter Saatgutsorten

Luxemburg. Bauern dürfen Saatgut auch dann vermarkten, wenn die dazugehörigen Gemüsepflanzen nicht amtlich zugelassen sind. Das geltende EU-Recht stehe dem nicht im Wege, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C 59/11). Zwar müsse Saatgut normalerweise in mindestens einem Mitgliedstaat zugelassen sein. Ausnahmen für sogenannte Erhaltungssorten sowie »unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten« ohne kommerziellen Wert sind dem Urteil zufolge aber zulässig. Grünen-Bundestagsfraktionschefin Renate Künast wertete die Entscheidung als Befreiungsschlag für Ökobauern. »Das Urteil des EuGH ist ein wunderbarer Sieg für die Artenvielfalt, freies Saatgut und kleine Züchtungsunternehmen.« Die Richter hätten sich »für den Erhalt der genetischen Vielfalt und gegen die internationalen Saatgutkonzerne entschieden«. (dapd/jW)
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