05.07.2012 / Inland / Seite 4

Mindestlohn in der Weiterbildung

Berlin. Für etwa 30000 Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche gilt künftig ein Mindestlohn von 12,60 Euro im Westen und von 11,25 Euro im Osten Deutschlands. Das beschloß das Bundeskabinett am Mittwoch. Damit wird der von Gewerkschaften und Unternehmen vereinbarte Mindestlohntarifvertrag für pädagogisches Personal für die gesamte Branche vorgeschrieben. Ver.di erklärte, damit sei der Weg frei, »das Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche zu stoppen«. (dapd/jW)
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