28.06.2012 / Inland / Seite 5

NPD und Post ­streiten vor Gericht

Karlsruhe. Der Streit zwischen der NPD und der Deutschen Post um die Beförderung einer Parteipublikation wird am heutigen Donnerstag in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen. Die NPD-Fraktion im Landtag Sachsens vertreibt das Mitteilungsblatt Klartext. Die Partei verlangt, es als Postwurfsendung im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen, was die Post verweigert. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob der Marktführer die Beförderung ablehnen darf. Die NPD beruft sich auf das Postgesetz, wonach »periodisch erscheinende Druckschriften« zur Information der Öffentlichkeit vertrieben werden müssen. Sie verweist zudem auf das Gleichbehandlungsgebot. Die Prozeßgegnerin argumentiert, daß es eine nicht adressierte Postwurfsendung sei, für die es keine Beförderungspflicht gebe.

(dapd/jW)
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