12.05.2012 / Geschichte / Seite 15

Anno ... 20.Woche

1882, 15. Mai: Unter Zar Alexander III. werden in Rußland die sogenannten Maigesetze verabschiedet. Diese schränken die Freizügigkeit der jüdischen Bevölkerung ein. Juden dürfen sich nun nicht mehr außerhalb von Städten und Kleinstädten niederlassen sowie an christlichen Feiertagen und sonntags keinen Handel mehr treiben. Unmittelbar nach der Februarrevolution von 1917 werden diese Gesetze für ungültig erklärt.

1902, 15. Mai: In Schweden beginnt ein befristeter politischer Massenstreik. Im Rahmen einer Kampagne der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Schwedens kommt es zu Demonstrationen und Ausständen, insgesamt 120000 Werktätige beteiligen sich. Nach drei Tagen enden die Kampfmaßnahmen mit einem Teilerfolg: Die Regierung verspricht eine Überarbeitung des undemokratischen Wahlrechts.

1942, 18. Mai: Die antifaschistische Widerstandsgruppe um Herbert Baum verübt einen Brandanschlag auf die von der Nazireichspropagandaleitung veranstaltete antikommunistische Hetzausstellung »Das Sowjetparadies« im Berliner Lustgarten.

1952, 20. Mai: Nach einem Warnstreik von Arbeitern und Angestellten kommt es in Frankfurt am Main zu einer Demonstration von über 100000 Menschen. Sie richtet sich gegen ein arbeiterfeindliches Betriebsverfassungsgesetz und den als militaristisch kritisierten Generalvertrag zwischen der BRD und den USA, Frankreich und Großbritannien. Bereits vier Tage zuvor waren in Hamburg 150000 Menschen gegen Betriebsverfassungsgesetz und Generalvertrag auf die Straße gegangen.

1957, 17. Mai: Vor dem Lincoln-Memorial in Washington versammeln sich 37000 Menschen zu einem »Marsch für die Freiheit«. Gefordert wird das uneingeschränkte Wahlrecht für Schwarze und Farbige. Hauptredner auf der Kundgebung ist der aus Alabama stammende Pastor und Bürgerrechtler Martin Luther King.

1977, 18. Mai: In Genf unterzeichnen Vertreter von 31 Staaten die sogenannte ENMOD-Konvention zum Verbot umweltschädigender Mittel der Kriegsführung. Der von der Abrüstungskommission der Vereinten Nationen erarbeitete völkerrechtliche Vertrag verbietet die militärische Nutzung umweltverändernder Techniken.
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