07.05.2012 / Inland / Seite 2

Vorstand von Die Linke handelte satzungswidrig

Halle. Die Bundesschiedskommission der Linkspartei hat die Ablehnung eines Mitgliederentscheids über die künftige Parteiführung durch den Bundesvorstand der Partei als satzungswidrig eingestuft. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf führende Parteikreise. Die Entscheidung der Bundesschiedskommission fiel am Sonntag mit sechs Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Geklagt hatte ein Parteimitglied aus Sachsen. Ob es jetzt doch noch zu einem Mitgliederentscheid kommt, ist unklar.

(jW)
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