13.03.2012 / Inland / Seite 5

Klage gegen verlängerte Haft

Karlsruhe. Das Karlsruher Landgericht verhandelt am heutigen Dienstag über eine Klage von vier ehemaligen Häftlingen gegen das Land Baden-Württemberg. Sie verlangen Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 425000 Euro, weil sie in Freiburg nach Verbüßung ihrer Haftstrafen noch weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen worden waren. Die Kläger stützen sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und das Bundesverfassungsgericht, die die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte gewertet hatten. (dapd/jW)
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