05.01.2012 / Kapital & Arbeit / Seite 9

McDonald’s muß für Ausbeutung blechen

Paris. Die Fast-Food-Kette McDonald’s ist von einem französischen Arbeitsgericht zu einer Nachzahlung verurteilt worden: Eine Franchisenehmerin in der Bretagne erhält für nichtbezahlte Überstunden 250000 Euro. Die Geschäftsführerin einer Filiale hatte vier Jahre lang sieben Tage in der Woche gearbeitet, häufig von fünf Uhr morgens bis Mitternacht. Nach Aussagen ihres Anwalts wurde sie unter enormen Druck gesetzt und mußte schließlich ihren Arbeitsplatz mit Depressionen verlassen.

(dapd/jW)
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