17.11.2011 / Schwerpunkt / Seite 3

Weg mit Extremismusklausel

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD), ein Zusammenschluß von Initiativen gegen rechts, erklärte am Mittwoch in einer Pressemitteilung:

Die BAGD fordert die Bundeskanzlerin auf, sich bei den Angehörigen der Todesopfer der neonazistischen Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« sowie den überlebenden Opfern der Nagelbombenanschläge in Köln für das komplette Versagen der Ermittlungsbehörden zu entschuldigen. »Unser Mitgefühl gehört den Opfern und ihren Angehörigen«, erklärten Sabine Seyb von der Opferberatung ­Reach Out und Pascal Begrich von Miteinander e.V. für die BAGD in Berlin. (…) Hier müsse sich die Bundeskanzlerin an der norwegischen Regierung und deren Reaktion auf die Attentate in Oslo und Utøya orientieren. (…)

Zugleich kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft die bisherige Entpolitisierung und Verharmlosung staatlicher Behörden und politisch Verantwortlicher in bezug auf rechte Gewalttaten. Opferberatungsprojekte kritisieren seit Jahren, daß insbesondere rassistische Tatmotive von Ermittlungsbehörden nicht erkannt oder ernst genommen werden. (…) »Wir erleben sowohl in Ost- und Westdeutschland eine Zunahme von Brandanschlägen und gezielten Angriffen auf sogenannte politische Gegner durch organisierte Neonazis wie gerade in Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen«, so Begrich. »Nicht nur wir wissen, daß die Neonazibewegung den Tod von ihren Opfern billigend in Kauf nimmt.« Bislang jedoch würden die Behörden die Bedrohung verharmlosen.

Die Bundesregierung und CDU-geführte Landesregierungen wie in Sachsen verschwendeten viel Zeit und Energie darauf, die Projekte gegen Rechtsextremismus dazu zu zwingen, eine sogenannte Extremismusklausel zu unterschreiben. »Statt der Arbeit gegen rechts von staatlicher Seite mit Mißtrauen und Kontrolle zu begegnen, sollten die Expertise und Erfahrungen gefördert und unterstützt werden.« »Im Gegensatz zu den Geheimdiensten stellen wir unsere Analysen der rechtsextremen Gefahr öffentlich zur Verfügung-«, so Begrich.
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